Allgemeine Geschäftsbedingungen  eventagentur nrw

Diese AGB gelten bei einer telefonischen Buchung, bei einer Onlinebuchung über das Buchungsformular oder per E-Mail und einer postalischen Buchung und sind Grundlage jedes Auftrages. Mit dem Erteilen des Auftrages (Buchung) von uns per E-Mail, Telefon oder schriftlich, akzeptieren Sie diese Buchungsbedingungen nach § 145 BGB.

Buchung

Eine Buchung kann nur von einer volljährigen Person durchgeführt werden und gilt als Abschluss eines Dienstvertrages nach Paragraf 611 BGB.

Widerrufsrecht

Der Auftraggeber hat gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Recht zum Widerruf des Vermittlungsvertrages. Die vorzeitige Vertragsbeendigung verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des vereinbarten Honorars bzw. schon erbrachter Vorleistungen / Gewinn in Höhe von 50 %. Anspruchsinhaber der Stornierungskosten ist ausschließlich die Agentur. Der Auftraggeber ist zur Zahlung des vereinbarten Honorars bzw. schon erbrachter Vorleistungen in Höhe von 50 % verpflichtet. Eine Kündigung des Vertrages innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bzw. Auftrittsbeginn ist nicht möglich. Der Auftraggeber schuldet das vereinbarte Honorar zu 100% zzgl. bereits getätigter Aufwendungen.

Kündigung

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftraggeber ist auch berechtigt, per E-Mail zu kündigen, sofern diese keinen Zweifel an der Identität des Absenders lässt.

Ausfall des Künstlers

Bei unvorhergesehenem Ausfall des Künstlers wegen Krankheit oder höherer Gewalt ist die Agentur berechtigt, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Berücksichtigt werden dabei passende Ersatz-Künstler. Bei kurzfristigen Ausfällen der Künstlerin/des Künstlers kann es vorkommen, dass der Kunde nicht mehr vom Ausfall der/des gewünschten Künstlerin/Künstlers und über das Stellen einer Ersatz-Künstlerin/eines Ersatz-Künstlers informiert werden kann. Die Wirksamkeit des Vertrages wird durch das Stellen einer Ersatz-Künstlerin/eines Ersatz-Künstlers nicht berührt. Sollte kein Ersatz bei Ausfall erwünscht sein, ist dies der Agentur bei Buchung mitzuteilen.

Rechnung

Bei Auftraggebern  (Verbrauchern/ Privat Kunden), wird die Agentur lediglich als Vertragsvermittler tätig. Die Agentur stellt gegenüber diesen Auftraggebern keine Rechnung. Die Agentur rechnet ausschließlich mit dem Künstler/-in selbst ab.

 

Doppelbuchung

Sollte es irrtümlicherweise durch den Auftraggeber zu einer doppelten Buchung über einen anderen Anbieter gekommen sein, ist das Honorar zu 100% fällig.

Ablichtung der Darstellung – Auftritte im öffentlichen Raum

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, darf die gebuchte Darstellung nur zu privaten Zwecken abgelichtet werden. Der Kunde sorgt dafür, dass unerlaubte und anderweitige Vervielfältigungen der Darstellung oder des Darstellers nicht getätigt werden. Der Kunde unternimmt zumutbare Anstrengungen, unerlaubt erstellte Vervielfältigungsstücke an sich zu nehmen, damit der Darsteller seine aus der unerlaubten Handlung folgende Rechte wahrnehmen kann.

Weitere Hinweise

Die Agentur gilt nur als Vermittlungsagentur und kann bei Nichtgefallen der Darbietung nicht haftbar gemacht werden. Die vereinbarte Showdauer ist eine ungefähre Angabe und kann je nach Künstler und Show flexibel gestaltet werden. Das Anfassen des Künstlers führt zum sofortigen Abbruch der Vorstellung.

Die Auftrittsfläche muss trocken, rutschfest, tanzbar und sauber sein. Bei einer Open Air Veranstaltung muss der Auftraggeber dafür sorgen, dass der gebuchte Künstler auch bei schlechtem Wetter auftreten kann. Sollte dieses nicht möglich sein, fallen die Buchungskosten zu 100% des vereinbarten Betrages aus. Outdoor Auftritte bei Regen und in den kalten Jahreszeiten von Oktober – April sind nur nach Absprache möglich. Vor Ort sorgt der Auftraggeber für eine passende und reibungslose Musik Beschallung des Künstlers. Der Künstler bringt ein Speicher-Medium mit passender Auftrittsmusik mit.

Der Auftritt kann sich um maximal 1 Stunde verzögern. Sollte der Kunde die angebenden Auftrittszeiten nicht einhalten können, ist dieses der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Der Künstler akzeptiert beim Eintreffen am Auftrittsort keine längeren Auftrittsverzögerungen seitens des Auftraggebers.

Je nach Witterung ist eine Feuershow nicht im vollen Umfang durchzuführen.